Annahmepflicht, AnnahmezwangIn bestimmten Versicherungssparten herrscht Annahmezwang für den Versicherer, d.h. der Versicherer darf einem Versicherungsnehmer die Übernahme des Versicherungsrisiko grundsätzlich nicht verwehren. Dies gilt in Deutschland insbesondere für die KFZ-Haftpflichtversicherung, sowie die Krankenvollversicherung.Veröffentlicht im Lexikon von Saar-Versicherung.de. |