Annahmepflicht, Annahmezwang

In bestimmten Versicherungssparten herrscht Annahmezwang für den Versicherer, d.h. der Versicherer darf einem Versicherungsnehmer die Übernahme des Versicherungsrisiko grundsätzlich nicht verwehren. Dies gilt in Deutschland insbesondere für die KFZ-Haftpflichtversicherung, sowie die Krankenvollversicherung.

Veröffentlicht im Lexikon von Saar-Versicherung.de.
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