Lexikon
Das Lexikon befindet sich leider noch im Aufbau.
- Altersrückstellungen
Mit steigendem Lebensalter verändert sich im Bereich der Risiko-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung das Risiko des Versicherers. Um keine steigenden Beiträge zu erhalten, ist der Beitrag für Verträge mit Altersrückstellungen etwas höher, als zu Beginn notwendig. Die zuviel gezahlten Beiträge werden dazu verwendet, den Zahlbeitrag stabil zu halten. Es besteht kein Recht auf eine Auszahlung dieser Rückstellungen.
- Bagatellschaden
Als Bagatellschaden bezeichnet man Kleinstschäden, die für den Versicherer oftmals mehr Kosten verursachen, als die Höhe des Schadens überhaupt ist. Um diese Kosten zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit des Selbstbehaltes, der Selbstbeteiligung (prozentual und absolut) und der Prämienrückerstattung bei schadenfreiem Verlauf.
- Bonusheft
Viele Versicherer zahlen höhere Leistungen, wenn man ein Bonusheft führt. Im Bonusheft wird vermerkt, dass man regelmäßig (mindestens 1mal pro Jahr) zur Kontrolle geht. In diesem Fall zahlt sowohl die gesetzliche Krankenkasse, als auch mancher Versicherer (z.B. CSS, Barmenia) höhere Leistungen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen erhöht sich die Leistung von 50% der Regelversorgung auf 60 oder 65 Prozent, je nachdem, wie lange man am Stück das Bonusheft geführt hat.
- Gesundheitsfragen
Wichtig beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist, dass man die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet. Die häufigste Gesundheitsfrage ist, ob Zähne fehlen, die noch nicht ersetzt worden sind. Hierbei sind alle echten, sichtbaren Lücken anzugeben. Wurden früher mal Zähne gezogen, bei denen aber mittlerweile zum Beispiel durch eine Zahnspange die Lücke wieder geschlossen wurde, so braucht man diese Lücke nicht anzugeben, oder man gibt einen vollständigen Lückenschluss an. Auch wenn Zähne gezogen werden mussten und mittlerweile durch Zahnersatz ersetzt wurden (Kronen, Brücken…) braucht man bei dieser Frage nichts anzugeben. Bei einigen Gesellschaften sind fehlende Zähne ausgeschlossen, andere Gesellschaften vereinbaren eine Leistungsstaffel oder nehmen einen Risikozuschlag. Fehlen zu viele Zähne, wird der Antrag abgelehnt. Informieren sie sich vorher! Die zweithäufigste Frage bezieht sich auf laufende Behandlungen. Das betrifft in der Regel sowohl laufende, als auch angeratene oder geplante Behandlungen. Diese Behandlungen sind entweder anzugeben (und führen dann zu einem Leistungsausschluss oder zu einer Zurückstellung des Antrags) oder sie sind nicht anzugeben, dann sind sie pauschal von der Leistung ausgeschlossen. Das bedeutet aber auch, dass eine erneute Erkrankung nach Abschluss der laufenden Behandlung mitversichert ist. Bei wenigen Gesellschaften wird nach bestehendem Zahnersatz gefragt. Hier hilft eine Rücksprache mit dem Zahnarzt, oder man schätzt das ungefähre Alter des Zahnersatzes.
- Implantat
Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kieferknochen geschraubt oder verankert wird.
Bei einem Implantat wird zuerst der kranke Zahn gezogen, damit eine Zahnlücke entsteht.
In diese Lücke wird dann anschließend das Implantat eingesetzt, vorher ist es eventuell erforderlich, dass der Knochen aufgebaut wird, um eine solide Verankerung zu gewährleisten.
Auf das Implantat kommt dann der künstlicher Zahn, die sogenannte Suprakonstruktion.
- Inlay
Ein Inlay ist sowas ähnliches wie eine Füllung.
Der Unterschied ist, dass eine Füllung direkt im Zahn angefertigt wird, während bei einem Inlay zuerst ain Abdruck erstellt wird und das eigentliche Inlay dann im Labor erstellt wird.
Ein Inlay ist deutlich teurer, allerdings auch haltbarer und besser verträglich.
- Prophylaxe
Dies betrifft alle Arten der Vorsorge an gesunden Zähnen, z.B. Fluoridierungen oder professionelle Zahnreinigungen. Prophylaxemaßnahmen werden in der Regel nicht von der Krankenkasse gezahlt und müssen immer privat übernommen werden, oder von einer Zusatzversicherung.
- Regelversorgung und Festzuschuss
Das, was die gesetzliche Krankenkasse als minimale Behandlung für einen Befund ansieht, gilt als Regelversorgung. In der Regel sind dies kostengünstige Metallversorgungen. Befundbezogene Festzuschüsse gibt es in Höhe der halben Regelversorgung. Ein einfaches Beispiel für einen Befund wäre ein Zahn, der gezogen werden müsste. Die Regelleistung (eine Metallkrone) kostet 540 EUR, die Krankenkasse bezahlt immer einen Festzuschuss von 270 EUR. Auch wenn man sich eine hochwertige Versorgung machen lässt (Implantat oder Verblendung), ändert sich der Festzuschuss der Krankenkasse nicht. Die Mehrleistungen muss man selbst zahlen, oder über eine Zahnversicherung absichern.
- Zahnbehandlung
Ist ein Zahn noch zu retten und muss nicht gezogen werden, spricht man von Zahnbehandlung. Dies betrifft auch Füllungen, Inlays, Onlays, Parodontose, Wurzelbehandlungen. Die gängigsten Zahnbehandlungskosten werden zum größten Teil von der Krankenkasse übernommen, aber aufwändige oder hochwertige Behandlungen müssen teilweise selbst gezahlt werden.
- Zahnersatz
Wenn ein Zahn nicht mehr als erhaltungswürdig eingestuft wird und gezogen werden muss, spricht man von Zahnersatz, egal in welcher Form die Behandlung statt findet. Für Zahnersatz werden je nach Befund Festzuschüsse von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Diese Festzuschüsse unterschreiten aber immer den Rechnungsbetrag, so dass immer ein Eigenanteil von mindestens 50% der Rechnung übrig bleibt. Diesen Eigenanteil kann man durch eine Zusatzversicherung senken.