Paracetamol und Johanniskraut verschreibungspflichtig

Zwei bekannte Mittel werden nun aufgrund gehäuften Missbrauchs auf die Liste der verschreibungspflichtigen Arzneimittel gesetzt.

Paracetamol (Schmerzmittel) ist in höheren Dosen toxisch, deshalb werden nur noch haushaltsübliche Mengen (bis 10 g) frei erhältlich sein. Stärkere Dosen werden verschreibungspflichtig sein.

Johanniskraut ist ein Stimmungsmacher, der als Antidepressiva eingesetzt wird. Auch hier wird die Abgabe einer leichten Dosis problemlos weiterhin möglich sein, in höheren Dosen allerdings verschreibungspflichtig.

Veröffentlicht 2009-04-15 bei Saar-Versicherung.de im News-Archiv. RSS
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