Flat-Tax, die Einheitssteuer
Die Flat-Tax wurde in einigen europäischen Ländern bereits eingeführt und ist nun auch in Deutschland wieder aktuell. Bei einer Flat-Tax gibt es nur einen Steuersatz und dazu möglichst wenig Ausnahmen. Vom Steuerexperten Paul Kirchhoff wurde für Deutschland ein einheitlicher Steuersatz von 25% vorgeschlagen. Dann würden sowohl arme, als auch reiche Bürger den gleichen Steuersatz haben, gleiches gilt für Unternehmen und alle sonstigen Einnahmen (Landwirtschaft, Vermietung, Kapitalerträge). Welche Folgen hätte dies?
Das Steuerkonzept der FDPDas Konzept sieht einen Drei-Stufen-Tarif von 10 Prozent, 25 Prozent und 35 Prozent vor. Der Eingangssteuersatz soll für Einkommen bis 20 000 Euro gelten, zwischen 20 000 und 50 000 Euro beträgt der Steuersatz dann 25 Prozent und ab 50 000 Euro 35 Prozent. Zudem soll jeder Bürger, auch Kinder, einen Grundfreibetrag von 8000 Euro erhalten. Die steuerliche Entlastung liegt damit nach Berechnungen der FDP bei gut 32 Milliarden Euro.Kommentar:Einfach und trotzdem gerecht, so sieht das Steuerkonzept der FDP aus. Wer einmal gegenrechnet, erkennt schnell die Vorteile dieses Systems. Generell wären vielleicht höhere Freibeträge noch sinnvoll gewesen, bzw. anders gesetzte Grenzen. Es würde sich anbieten, den bisherigen Midi-Job (800 EUR im Monat=9.600 EUR) als Steuerfreibetrag zu nehmen. Personen, die darunter verdienen wären somit defintiv steuerfrei. Dies würde dann auch viele Alleinverdiener mit Kind und Auszubildende von der Steuerpflicht befreien. Die zweite Grenze wäre bei der Bezugsgröße der Sozialversicherung anzusiedeln, diese beträgt derzeit 30.240 EUR. Bis zu dieser Grenze wäre ein Steuersatz von nur 10% angemessen. Die nächsthöhere Grenze wäre anzusiedeln bei der Versicherungspflichtgrenze, die beträgt derzeit 48.150 EUR. Wer mehr verdient, erhält den Vorteil der Befreiung von der Krankenversicherungspflicht, müsste dann aber den Spitzensteuersatz von 35% zahlen. Deshalb mein Vorschlag:
Beispiele1. Mutter, alleinverdienend 1.500 EUR brutto, 1 KindNach FDP-Vorschlag werden von den 18.000 EUR zweimal 8.000 abgezogen, bleiben 2.000 EUR zu versteuern. Bei 10% Steuersatz wären das 200 EUR jährlich, also etwa 1,1%. 2. Familie, Vater verdient 2.500 brutto, Mutter ist Hausfrau, 2 Kinder Nach FDP-Vorschlag werden von den 30.000 EUR viermal 8.000 EUR abgezogen, es müssten also keine Steuern gezahlt werden. 3. Familie, Vater verdient 4.000 brutto, Mutter ist Hausfrau, 2 Kinder Nach FDP-Vorschlag werden von den 48.000 EUR viermal 8.000 EUR abgezogen, es müssten also nur 16.000 EUR mit 25% versteuert werden. Die 4.000 EUR Steuerpflicht bedeuten eine Belastung von 8%. 4. Single, keine Kinder, 6.000 brutto, 14 Monatsgehälter Nach FDP-Vorschlag werden von den 84.000 Bruttoeinkommen 8.000 abgezogen. Die restlichen 76.000 müssten mit dem Höchstsatz von 35% versteuert werden, es wären also 26.600 EUR Steuern zu zahlen. Dies entspricht einer monatlichen Belastung von 31,6%. Es darf hierbei nichts von der Steuer abgesetzt werden. Andere BereicheDiese Steuersätze könnten auch auch andere Bereiche übertragen werden. Es wäre denkbar, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10% und einen normalen Mehrwertsteuersatz von 25% einzuführen. Dadurch würde sich das Steueraufkommen aus der Mehrwertsteuer erhöhen. Allerdings belastet diese Mehrwertsteuer einige Bürger mehr als andere, insbesondere wer im Vergleich zu seinem Einkommen viel konsumiert (Geringverdiener) wäre stärker belastet. Wählt man allerdings andere Steuersätze, (z.B. 5% und 20%), könnte man Bürger, die auf Grundnahrungsmittel angewiesen sind, entlasten.Für Unternehmen könnte man ebenfalls zwei Steuersätze einführen, die bei 10% und 25% liegen. Der niedrigere Steuersatz sollte dann allerdings die Ausnahme sein und nur für kleine Unternehmen gelten, die allerdings eine gewisse Umsatzhöhe nicht überschreiten dürfen und noch weitere Kriterien enthalten muss (z.B. Neugründungen, Angebot von Ausbildungsplätzen...)
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