Überhangmandate
Die eine Hälfte der Sitze wird über die Erststimme besetzt. Dabei kann jeder der 299 Wahlkreise einen Kandidaten nach Berlin schicken. Hier reicht eine einfache Mehrheit in jedem Wahlkreis. Dadurch wird sichergestellt, dass jedes Bundesland entsprechend im Bundestag vertreten ist. Die Zweitstimme gibt zusätzlich die generelle Verteilung der Sitze im Bundestag an. Dabei wird die Verteilung der Sitze anhand einer Listenwahl vorgenommen. Also stellt jede Partei eine Landesliste auf und besetzt die ihr zustehenden Plätze anhand dieser Liste. ABER: Diese erzielten Sitze im Bundestag sind zuerst mit den Direktkandidaten zu besetzen und danach erst mit Mitgliedern der Landesliste aufzufüllen. Ein Überhangmandat entsteht, wenn eine Partei mehr Direktmandate erzielt, als ihr laut Zweitstimmen zustehen würde. Die Anzahl der Sitze im Bundestag wird dann über die ursprüngliche Zahl von 598 Mitgliedern erweitert. Einfacher zu verstehen wird dies anhand eines Beispiels. Gehen wir davon aus, dass es 5 Parteien und 100 Bundestagsmitglieder gibt, davon werden 50 über die Erststimme gewählt (direkt). Anhand der Zweitstimmen gibt es folgendes Ergebnis, wie der Bundestag zu besetzen wäre:
Obwohl Partei A und D zusammen nur 50% der Zweitstimmen erzielt hatten, erreichen Sie insgesamt 54% der Bundestagsmitglieder und könnten aufgrund der Überhangmandate miteinander regieren. PS: Die Beispiele sind stark vereinfacht, die Ergebnisse gerundet.
| |||||
| 1. Oliver |
|---|
| Dazu müsste man ergänzen, dass die Zweitstimmen jeweils auf die einzelnen Länder und entsprechend auf die Landeslisten verteilt werden. (Geschrieben: 2009-10-02 12:07:22) |
Ähnliche Artikel
|
Ähnliche Versicherungen |