Geld zurück in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Statistisch betrachtet tritt bei jedem fünften Deutschen noch vor Eintritt in das Rentenalter eine Berufsunfähigkeit ein. (Ein Gastbeitrag von Nicole Otten)

Statistisch betrachtet tritt bei jedem fünften Deutschen noch vor Eintritt in das Rentenalter eine Berufsunfähigkeit ein. Ursache hierfür ist in den wenigen Fällen ein Unfall – vielmehr sind psychische Erkrankungen, Rückenleiden und Allergien die Auslöser. Ohne Arbeit und Einkommen ist man schnell auf finanzielle Hilfen angewiesen. Das Ersparte reicht in der Regel nur kurzfristig aus, um Zahlungen nachzukommen und den Lebensstandard wie gewohnt zu halten. Der Staat hilft im Falle einer Berufsunfaehigkeit nur geringfügig, sodass es in vielen Fällen beim Eintritt einer Berufsunfähigkeit zu einem Leben am Existenzminimum kommt.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher unverzichtbar. Dennoch sind die wenigsten Menschen über das hohe Risiko einer Berufsunfähigkeit aufgeklärt und in diesem Bereich deutlich unterversichert. Damit die Erwerbsunfähigkeitsversicherung nun attraktiver wird, gibt es so genannte Cash-Back-Policen – Versicherungen, bei denen am Ende Geld zurückbezahlt wird. Eine solche Berufsunfaehigkeitsversicherung wird über ein Überschuss-System finanziert. Die Überschüsse entstehen dadurch, dass sich Kosten und Aufwendungen in einer Versicherungsgesellschaft niedriger entwickeln als ursprünglich angenommen wurde. Eine solche Berufsunfähigkeitsversicherung kann in Form einer Beitragsverrechnung, eines Leistungsbonus, einer verzinslichen Ansammlung oder einer Fondsansammlung abgeschlossen werden. Bei der Variante Sofortrabatt werden die Überschüsse mit dem Versicherungsbeitrag verrechnet. Die Prämie sinkt dadurch, womit der Versicherte monatlich weniger für seine Arbeitsunfähigkeitsversicherung bezahlen muss. Beim Modell des Leistungsbonus hingegen bleiben die Beiträge unverändert, allerdings wird die spätere Rente aufgestockt.

Wer sich für die verzinsliche Ansammlung oder auch die Fondsansammlung entscheidet, erhält Geld zurück. Die Überschüsse werden über die Jahre angesammelt und am Ende der vereinbarten Laufzeit an den Versicherten ausbezahlt. Das Guthaben unterliegt allerdings keiner Garantie – die Höhe ist von der Wertentwicklung sowie der Vertragslänge abhängig. Die ausbezahlte Summe kann dementsprechend den eingezahlten Beträgen entsprechen, oder aber auch darunter oder darüber liegen.

Veröffentlicht 2010-03-23 bei Saar-Versicherung.de im News-Archiv.

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