Rechengrößen bekannt gegeben
Die Versicherungspflichtgrenze, also die Grenze die zugrunde gelegt wird, um in eine Private Krankenversicherung zu wechseln, steigt von 4.012,50 auf 4.050 EUR monatlich. Arbeitnehmer, die in den letzten drei Jahren über der jeweiligen Versicherungspflichtgrenze gelegen haben, dürfen die gesetzliche Krankenkasse verlassen und sich privat versichern. Diese Gesetzesvorlage muss noch von den Bundesländer im Bundesrat bestätigt werden.
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