Zahnversicherung Central Prodent

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Zahnversicherung Central Prodent

Testurteile Central Prodent

  • Finanztest 05/2010: sehr gut 1,2
  • Finanztest 12/2008: sehr gut 1,2
  • Acio 12/2009: 4 Sterne
  • versichert.de 12/2009: 4 Sterne (79%)
  • waizmanntabelle 01/2010: 57%
  • Ökotest 05/2008: Rang 3

Versicherer

Versicherer ist die Central Krankenversicherung AG mit Sitz in Köln.

Tarifbeschreibung Prodent

Central.Prodent: Aktueller Testsieger Finanztest 12/2008, höchste garantierte Erstattung für Zahnersatz. Mehr braucht man wohl nicht zu sagen. Im Bereich der hochwertigen Zahnversorgung ist die Zahnversicherung Central Prodent ungeschlagen vorne.

Leistungen der Zahnversicherung Central Prodent

  • Aufstockung der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung auf 90% der Gesamtrechnung für Zahnersatz - dadurch bleibt nur ein Eigenanteil von 10 Prozent
  • Ebenfalls 90% Erstattung für hochwertige Inlays
  • Bei Füllungen werden zusätzlich bis zu 75 EUR erstattet
  • Sollte die gesetzliche Krankenkasse keinerlei Leistung erbringen, werden trotzdem mindestens 50 Prozent erstattet.

Vertragsdetails

  • Laufzeit des Vertrages: 2 Jahre
  • Zahnstaffel:
    • In den ersten 2 Jahren 2.500 EUR
    • In den ersten 4 Jahren 5.000 EUR
    • In den ersten 6 Jahren 7.500 EUR
    • Danach unbegrenzt
  • Höchstgrenze: Keine
  • Erstattung: Erstattung bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte.
  • Wartezeit: Allgemeine Wartezeit 3 Monate, Besondere Wartezeit 8 Monate für Zahnersatz und Kieferorthopädie
  • Die Central verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht

Tarifbedingungen Central.Prodent

Erstattet werden zu 90 % die Aufwendungen für
  • Zahnersatz (einschl. Implantate), Zahnkronen und Inlays, unter Anrechnung der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer ggf. bestehenden weiteren privaten Zahnersatzzusatzversicherung bei Nicht-Inanspruchnahme der GKV-Leistung beträgt der Erstattungssatz 50 % anstelle von 90 % (summenmäßige Begrenzung der Versicherungsleistungen in den ersten sechs Jahren nach Versicherungsbeginn);
  • plastische Zahnfüllungen unter Anrechnung der Vorleistung der GKV (summenmäßige Begrenzung);

Gebührenordnung GOÄ/GOZ:
Erstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ.

Druckstücke:
Tarifdruckstücke, AVB: T436, Prospekthinweis: VF532

Risikozuschläge (Festzuschläge):
je fehlendem, nicht ersetzten Zahn (FEZ) 1), 2) € 5,00

1) Bei bereits angeratener oder geplanter bzw. lfd. prothetischer Behandlung (ZE) ist der Antrag bis nach Abschluss der Behandlung zurückzustellen.
2 ) Ab 4 FEZ keine Annahme.

Hinweis: Bitte beachten Sie auch die Ausführungen in den Annahmerichtlinien.

Hinweis: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des gewählten Tarifs, den dazugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein, Versicherungsantrag bzw. -anfrage sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.
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