Zahnversicherung CSS Flexi
Zahnersatz Top + Zahnbehandlung
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Testurteile CSS
Zahnersatz Top + Zahnbehandlung
- Finanztest 12/2008: sehr gut 1,2
- Finanztest: Testsieger für Kieferorthopädie
- Ökotest 05/2008: 2. Rang
- Acio 12/2009: 5 Sterne
- versichert.de 12/2009: 4 Sterne (79%)
- waizmanntabelle 09/2009: 93 Prozent
- Finanztest 05/2010: Sehr gut (1,3)
Versicherer
Versicherer ist die CSS Krankenversicherung mit Sitz in Vaduz (Lichtenstein). Die CSS wird in Deutschland durch die Volz Makler Consulting GmbH vertreten.
Tarifbeschreibung CSS
CSS Top: Testsieger 12/2008, die höchsten Leistungen
in fast allen Bereichen, aber keine Altersrückstellungen, von daher garantiert
steigende Beiträge. Dafür fängt man aber günstiger an und
kann sich einen Schadensfreiheitsrabatt erarbeiten. Mit Bonusheft erhält
man höhere Leistungen, deshalb unbedingt führen. Den Tarif Zahnersatz Top + Zahnbehandlung von der CSS
kann man uneingeschränkt empfehlen.
Leistungen der Zahnversicherung CSS.Zahnersatz Top
- 80% Erstattung für Zahnersatz und Inlays
- Mit 5 Jahren Bonusheft 85% Erstattung
- Mit 10 Jahren Bonusheft 90% Erstattung
Leistungen der Zahnversicherung CSS.Zahnbehandlung
- 100% Erstattung für sonstige Zahnbehandlungen (Wurzelbehandlungen, Parodontose)
- 100% für Prophylaxe
- 100% für Kunststofffüllungen
- 100% für Kieferorthopädie, inkl. Mehrkostenvereinbarungen bis 600 EUR
Vertragsdetails
- Laufzeit des Vertrages: 1 Jahr
- Schadensfreiheitsrabatt bis zu 25%
- Zahnstaffel: Keine
- Höchstgrenze: Keine
- Wartezeit: Allgemeine Wartezeit 3 Monate,
Besondere Wartezeit 8 Monate für Zahnersatz und Kieferorthopädie
Keine Wartezeit für Zahnbehandlungen
- Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht
- Ohne Altersrückstellungen kalkuliert
Tarifbedingungen Zahnversicherung CSS.flexi
Tarif CSS.flexi
Baustein Zahnersatz top
Ergänzungstarif für Zahnersatz für Personen, die der deutschen gesetzlichen
Krankenversicherung angehören.
Der Baustein Zahnersatz top ist integrierender Bestandteil
des Tarifes CSS.flexi und kann nur mit mindestens einem
anderen Baustein des CSS.flexi-Tarifes bestehen. Neben
diesem Tarif dürfen bei CSS und anderen privaten Krankenversicherern
keine weiteren Tarife mit Leistungen für
Zahnersatz im Inland bestehen.
CSS Versicherung AG, Landstraße 105, 9490 Vaduz, Liechtenstein.
Nachfolgend Versicherer genannt.
Art. 1 Versicherungsleistungen
1.1 Zahnersatz
Der Versicherer erstattet im Rahmen der Gebührenordnung
für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung
für Ärzte (GOÄ), d.h. bis zu den Höchstsätzen der
GOZ/GOÄ bei Zahnersatz für zahnärztliche Leistungen
sowie für besonders berechnete zahntechnische Laborleistungen
80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages,
abzüglich den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) oder eines sonstigen Kostenträgers. Kann
der Patient durch ein Bonusheft die regelmäßige Teilnahme
an Vorsorgeuntersuchungen nachweisen, erhöht sich
der maximale Erstattungsbetrag bei Nachweis von 5 Jahren
auf 85 %, bei Nachweis von 10 Jahren auf 90%. Wird nur
die Regelversorgung der gesetzlichen Kasse in Anspruch
genommen, erhöht sich der Erstattungssatz auf 100%. Vorleistungen
der GKV oder anderer Träger werden von der
maximal möglichen Erstattung abgezogen.
Als Zahnersatz gelten Zahnprothesen, Zahnkronen, Teilkronen,
Zahnbrücken, Stiftzähne, Inlays und die Wiederherstellung
der Funktion des Zahnersatzes (Reparaturen),
funktionstherapeutische und funktionsanalytische Leistungen
im Zusammenhang mit Zahnersatz sowie Implantate.
Zu den implantologischen Leistungen zählen die
zahnärztlichen Leistungen der Diagnostik (implantatbezogene
Analyse, Röntgenaufnahmen, Röntgenschablonen),
die Implantation, die Freilegung des Implantates sowie
alle mit der Implantation im Zusammenhang
stehenden Weichgewebs- und knochenaufbauenden Maßnahmen.
1.2 Zahnärzte ohne Kassenzulassung
Bei Zahnärzten, die ihre Kassenzulassung abgegeben haben,
wird ein pauschaler Betrag als Leistung der GKV angerechnet.
Dieser beträgt bei Zahnersatz 40%, bei Implantaten
und Inlays 20% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags.
Gleiches gilt für Behandlungen im Ausland, wenn
die GKV keine Vorleistung erbringt.
1.3 Heil- und Kostenpläne
Die bei der GKV einzureichenden Heil- und Kostenpläne
sind dem Versicherer in Kopie zuzustellen. Generell wird
bei geplanten umfangreicheren Behandlungen die Vorlage
eines Heil- und Kostenplanes empfohlen.
Art. 2 Tarifbeitrag
Die jeweils gültigen Tarife werden in einem Anhang, welcher
integrierender Bestandteil des Tarifs CSS.flexi Baustein
Zahnersatz top ist, geregelt. Maßgebend ist die jeweils zum
Zeitpunkt der Prämienerhebung gültige Version des Anhanges.
Tarif CSS.flexi
Baustein Zahnbehandlung
Ergänzungstarif für Zahnersatz für Personen, die der deutschen gesetzlichen
Krankenversicherung angehören.
Der Baustein Zahnbehandlung ist integrierender Bestandteil
des Tarifes CSS.flexi und kann nur mit mindestens einem
anderen Baustein des CSS.flexi-Tarifes bestehen. Neben
diesem Baustein dürfen bei CSS und anderen privaten
Krankenversicherern keine weiteren Tarife mit Leistungen
für Zahnersatz im Inland bestehen.
CSS Versicherung AG, Landstraße 105, 9490 Vaduz, Liechtenstein.
Nachfolgend Versicherer genannt.
Art. 1 Versicherungsleistungen
1.1 Zahnbehandlung
Der Versicherer erstattet im Rahmen der Gebührenordnung
für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung
für Ärzte (GOÄ), d.h. bis zu den Höchstsätzen der
GOZ/GOÄ bei Zahnbehandlung 100% des erstattungsfähigen
Rechnungsbetrages, zusammen mit den Leistungen
einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder eines
sonsti-gen Kostenträgers max. 100%.
Als Zahnbehandlung gelten konservierende Leistungen
(z.B. Füllungen, Wurzelkanalbehandlungen), chirurgische
Maßnahmen (z.B. Wurzelspitzenresektion), paradontologische
Leistungen (z.B. Taschentiefe < 3,5 mm mit Knochenabbau,
Weichgewebsmaßnahmen, Behandlung knöcherner
paradontaler Defekte, Untersuchungen zum
Nachweis paropathogener Keime), Schienen- und Aufbissbehelfe.
1.2 Zahnprophylaxe
Der Versicherer erstattet im Rahmen der GOZ bzw. der
GOÄ, d.h. bis zu den Höchstsätzen der GOZ/GOÄ bei
Zahnprophylaxe 100% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages,
zusammen mit den Leistungen der GKV oder eines
sonstigen Kostenträgers max. 100%.
Als Zahnprophylaxe gelten professionelle Zahnreinigung,
Versiegelung, Fluoridierung, Speicheltest zur Keimbestimmung,
Kariesrisikodiagnostik sowie Erstellung eines Mundhygienestatus
und weitere Kontrollen des Übungserfolges.
1.3 Kieferorthopädische Behandlung
Der Versicherer erstattet im Rahmen der GOZ bzw. der
GOÄ, d.h. bis zu den Höchstsätzen der GOZ/GOÄ bei
medizinisch notwendiger kieferorthopädischer Behandlung
80% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, sofern
für die Behandlung insgesamt kein Leistungsanspruch gegenüber
einer GKV besteht. Sofern für die Behandlung
grundsätzlich ein Leistungsanspruch gegenüber einer GKV
besteht, werden für nicht unter diesen Leistungsanspruch
fallende Behandlungen aufgrund sogenannter Mehrkostenvereinbarungen
bei KIG 3-5 80 % des Rechnungsbetrages
bis max. EUR 600 je behandeltem Kiefer für die gesamte
kieferorthopädische Behandlung erstattet.
Unter die Mehrkostenvereinbarung fallen kieferorthopädische
Zusatzleistungen, sofern eine medizinische Notwendigkeit
vorliegt, insbesondere Mini-Metall, Gold-, Keramik-
und Kunststoffbrackets, unsichtbare Zahnspange,
Lingualtechnik, festsitzender Retainer, konfektionierte
herausnehmbare Geräte, festsitzender Lückenhalter, farbige/
farblose Bögen/Teilbögen, thermisch programmierbare
oder plastische Bögen/Teilbögen, funktionsanalytische/-
funktionstherapeutische Maßnahmen. Weitere kieferorthopädische
Zusatzleistungen, sofern eine medizinische
Notwendigkeit vorliegt.
Bei Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben, erfolgt in der GKV eine Einstufung
der Zahn- und Kieferfehlstellungen je nach Schwere
in sogenannte Kieferorthopädische Indikationsgruppen
(KIG 1 bis 5). Bei Einstufung in eine der KIG-Gruppen 3,
4 oder 5 besteht ein Leistungsanspruch gegenüber der
GKV; in diesen Fällen erfolgt nur die tarifliche Leistung
für Mehrkostenvereinbarungen. Bei einer medizinisch
notwendigen kieferorthopädischen Behandlung ohne Leistungsanspruch
gegenüber der GKV – z.B. bei Einstufungen
in KIG 2 oder bei Personen nach Vollendung des 18.
Lebensjahres – werden die Aufwendungen mit den dafür
vorgesehenen tariflichen Sätzen erstattet.
1.4 Zahnärzte ohne Kassenzulassung
Bei Zahnärzten, die ihre Kassenzulassung abgegeben haben,
wird der fiktive Betrag, den die GKV erstattet hätte,
abgezogen. Gleiches gilt für Behandlungen im Ausland,
wenn die GKV keine Vorleistung erbringt.
1.5 Heil- und Kostenpläne
Die bei der GKV einzureichenden Heil- und Kostenpläne
sind dem Versicherer in Kopie zuzustellen. Generell wird
bei geplanten umfangreicheren kieferorthopädischen Behandlungen
die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes
empfohlen.
1.6 Wartezeiten
Für die Leistungen für Zahnbehandlung und Prophylaxe
entfallen die bedingungsgemäßen Wartezeiten.
1.7 Option
Personen, die in diesem Tarif versichert sind, können innerhalb
von drei Monaten nach Vollendung des 17. Lebensjahres
verlangen, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit
in einen von ihnen ausgewählten für den Neuzugang
offenen Tarif des Versicherers mit Leistungen für Zahnersatz
aufgenommen zu werden. Der neue Tarif beginnt dann zum
01. des auf den Antrag folgenden Monats.
Art. 2 Tarifbeitrag
Die jeweils gültigen Tarife werden in einem Anhang, welcher
integrierender Bestandteil des Tarifs CSS.flexi Baustein
Zahnbehandlung ist, geregelt. Maßgebend ist die jeweils
zum Zeitpunkt der Prämienerhebung gültige Version des
Anhanges.