Zahnversicherung CSS Flexi

Zahnersatz Top + Zahnbehandlung

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Zahnversicherung CSS

Testurteile CSS

Zahnersatz Top + Zahnbehandlung
  • Finanztest 12/2008: sehr gut 1,2
  • Finanztest: Testsieger für Kieferorthopädie
  • Ökotest 05/2008: 2. Rang
  • Acio 12/2009: 5 Sterne
  • versichert.de 12/2009: 4 Sterne (79%)
  • waizmanntabelle 09/2009: 93 Prozent
  • Finanztest 05/2010: Sehr gut (1,3)

Versicherer

Versicherer ist die CSS Krankenversicherung mit Sitz in Vaduz (Lichtenstein). Die CSS wird in Deutschland durch die Volz Makler Consulting GmbH vertreten.

Tarifbeschreibung CSS

CSS Top: Testsieger 12/2008, die höchsten Leistungen in fast allen Bereichen, aber keine Altersrückstellungen, von daher garantiert steigende Beiträge. Dafür fängt man aber günstiger an und kann sich einen Schadensfreiheitsrabatt erarbeiten. Mit Bonusheft erhält man höhere Leistungen, deshalb unbedingt führen. Den Tarif Zahnersatz Top + Zahnbehandlung von der CSS kann man uneingeschränkt empfehlen.

Leistungen der Zahnversicherung CSS.Zahnersatz Top

  • 80% Erstattung für Zahnersatz und Inlays
  • Mit 5 Jahren Bonusheft 85% Erstattung
  • Mit 10 Jahren Bonusheft 90% Erstattung
Leistungen der Zahnversicherung CSS.Zahnbehandlung
  • 100% Erstattung für sonstige Zahnbehandlungen (Wurzelbehandlungen, Parodontose)
  • 100% für Prophylaxe
  • 100% für Kunststofffüllungen
  • 100% für Kieferorthopädie, inkl. Mehrkostenvereinbarungen bis 600 EUR

Vertragsdetails

  • Laufzeit des Vertrages: 1 Jahr
  • Schadensfreiheitsrabatt bis zu 25%
  • Zahnstaffel: Keine
  • Höchstgrenze: Keine
  • Wartezeit: Allgemeine Wartezeit 3 Monate,
    Besondere Wartezeit 8 Monate für Zahnersatz und Kieferorthopädie
    Keine Wartezeit für Zahnbehandlungen
  • Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht
  • Ohne Altersrückstellungen kalkuliert

Tarifbedingungen Zahnversicherung CSS.flexi

Tarif CSS.flexi Baustein Zahnersatz top

Ergänzungstarif für Zahnersatz für Personen, die der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung angehören.

Der Baustein Zahnersatz top ist integrierender Bestandteil des Tarifes CSS.flexi und kann nur mit mindestens einem anderen Baustein des CSS.flexi-Tarifes bestehen. Neben diesem Tarif dürfen bei CSS und anderen privaten Krankenversicherern keine weiteren Tarife mit Leistungen für Zahnersatz im Inland bestehen. CSS Versicherung AG, Landstraße 105, 9490 Vaduz, Liechtenstein. Nachfolgend Versicherer genannt.

Art. 1 Versicherungsleistungen
1.1 Zahnersatz
Der Versicherer erstattet im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), d.h. bis zu den Höchstsätzen der GOZ/GOÄ bei Zahnersatz für zahnärztliche Leistungen sowie für besonders berechnete zahntechnische Laborleistungen 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, abzüglich den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder eines sonstigen Kostenträgers. Kann der Patient durch ein Bonusheft die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen nachweisen, erhöht sich der maximale Erstattungsbetrag bei Nachweis von 5 Jahren auf 85 %, bei Nachweis von 10 Jahren auf 90%. Wird nur die Regelversorgung der gesetzlichen Kasse in Anspruch genommen, erhöht sich der Erstattungssatz auf 100%. Vorleistungen der GKV oder anderer Träger werden von der maximal möglichen Erstattung abgezogen.

Als Zahnersatz gelten Zahnprothesen, Zahnkronen, Teilkronen, Zahnbrücken, Stiftzähne, Inlays und die Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparaturen), funktionstherapeutische und funktionsanalytische Leistungen im Zusammenhang mit Zahnersatz sowie Implantate. Zu den implantologischen Leistungen zählen die zahnärztlichen Leistungen der Diagnostik (implantatbezogene Analyse, Röntgenaufnahmen, Röntgenschablonen), die Implantation, die Freilegung des Implantates sowie alle mit der Implantation im Zusammenhang stehenden Weichgewebs- und knochenaufbauenden Maßnahmen.

1.2 Zahnärzte ohne Kassenzulassung Bei Zahnärzten, die ihre Kassenzulassung abgegeben haben, wird ein pauschaler Betrag als Leistung der GKV angerechnet. Dieser beträgt bei Zahnersatz 40%, bei Implantaten und Inlays 20% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags. Gleiches gilt für Behandlungen im Ausland, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt.

1.3 Heil- und Kostenpläne Die bei der GKV einzureichenden Heil- und Kostenpläne sind dem Versicherer in Kopie zuzustellen. Generell wird bei geplanten umfangreicheren Behandlungen die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes empfohlen.

Art. 2 Tarifbeitrag
Die jeweils gültigen Tarife werden in einem Anhang, welcher integrierender Bestandteil des Tarifs CSS.flexi Baustein Zahnersatz top ist, geregelt. Maßgebend ist die jeweils zum Zeitpunkt der Prämienerhebung gültige Version des Anhanges.

Tarif CSS.flexi Baustein Zahnbehandlung

Ergänzungstarif für Zahnersatz für Personen, die der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung angehören.

Der Baustein Zahnbehandlung ist integrierender Bestandteil des Tarifes CSS.flexi und kann nur mit mindestens einem anderen Baustein des CSS.flexi-Tarifes bestehen. Neben diesem Baustein dürfen bei CSS und anderen privaten Krankenversicherern keine weiteren Tarife mit Leistungen für Zahnersatz im Inland bestehen. CSS Versicherung AG, Landstraße 105, 9490 Vaduz, Liechtenstein. Nachfolgend Versicherer genannt.

Art. 1 Versicherungsleistungen
1.1 Zahnbehandlung
Der Versicherer erstattet im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), d.h. bis zu den Höchstsätzen der GOZ/GOÄ bei Zahnbehandlung 100% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, zusammen mit den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder eines sonsti-gen Kostenträgers max. 100%.

Als Zahnbehandlung gelten konservierende Leistungen (z.B. Füllungen, Wurzelkanalbehandlungen), chirurgische Maßnahmen (z.B. Wurzelspitzenresektion), paradontologische Leistungen (z.B. Taschentiefe < 3,5 mm mit Knochenabbau, Weichgewebsmaßnahmen, Behandlung knöcherner paradontaler Defekte, Untersuchungen zum Nachweis paropathogener Keime), Schienen- und Aufbissbehelfe.

1.2 Zahnprophylaxe
Der Versicherer erstattet im Rahmen der GOZ bzw. der GOÄ, d.h. bis zu den Höchstsätzen der GOZ/GOÄ bei Zahnprophylaxe 100% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, zusammen mit den Leistungen der GKV oder eines sonstigen Kostenträgers max. 100%.

Als Zahnprophylaxe gelten professionelle Zahnreinigung, Versiegelung, Fluoridierung, Speicheltest zur Keimbestimmung, Kariesrisikodiagnostik sowie Erstellung eines Mundhygienestatus und weitere Kontrollen des Übungserfolges.

1.3 Kieferorthopädische Behandlung
Der Versicherer erstattet im Rahmen der GOZ bzw. der GOÄ, d.h. bis zu den Höchstsätzen der GOZ/GOÄ bei medizinisch notwendiger kieferorthopädischer Behandlung 80% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, sofern für die Behandlung insgesamt kein Leistungsanspruch gegenüber einer GKV besteht. Sofern für die Behandlung grundsätzlich ein Leistungsanspruch gegenüber einer GKV besteht, werden für nicht unter diesen Leistungsanspruch fallende Behandlungen aufgrund sogenannter Mehrkostenvereinbarungen bei KIG 3-5 80 % des Rechnungsbetrages bis max. EUR 600 je behandeltem Kiefer für die gesamte kieferorthopädische Behandlung erstattet.

Unter die Mehrkostenvereinbarung fallen kieferorthopädische Zusatzleistungen, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, insbesondere Mini-Metall, Gold-, Keramik- und Kunststoffbrackets, unsichtbare Zahnspange, Lingualtechnik, festsitzender Retainer, konfektionierte herausnehmbare Geräte, festsitzender Lückenhalter, farbige/ farblose Bögen/Teilbögen, thermisch programmierbare oder plastische Bögen/Teilbögen, funktionsanalytische/- funktionstherapeutische Maßnahmen. Weitere kieferorthopädische Zusatzleistungen, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Bei Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgt in der GKV eine Einstufung der Zahn- und Kieferfehlstellungen je nach Schwere in sogenannte Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG 1 bis 5). Bei Einstufung in eine der KIG-Gruppen 3, 4 oder 5 besteht ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV; in diesen Fällen erfolgt nur die tarifliche Leistung für Mehrkostenvereinbarungen. Bei einer medizinisch notwendigen kieferorthopädischen Behandlung ohne Leistungsanspruch gegenüber der GKV – z.B. bei Einstufungen in KIG 2 oder bei Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres – werden die Aufwendungen mit den dafür vorgesehenen tariflichen Sätzen erstattet.

1.4 Zahnärzte ohne Kassenzulassung Bei Zahnärzten, die ihre Kassenzulassung abgegeben haben, wird der fiktive Betrag, den die GKV erstattet hätte, abgezogen. Gleiches gilt für Behandlungen im Ausland, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt.

1.5 Heil- und Kostenpläne
Die bei der GKV einzureichenden Heil- und Kostenpläne sind dem Versicherer in Kopie zuzustellen. Generell wird bei geplanten umfangreicheren kieferorthopädischen Behandlungen die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes empfohlen.

1.6 Wartezeiten
Für die Leistungen für Zahnbehandlung und Prophylaxe entfallen die bedingungsgemäßen Wartezeiten.

1.7 Option
Personen, die in diesem Tarif versichert sind, können innerhalb von drei Monaten nach Vollendung des 17. Lebensjahres verlangen, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit in einen von ihnen ausgewählten für den Neuzugang offenen Tarif des Versicherers mit Leistungen für Zahnersatz aufgenommen zu werden. Der neue Tarif beginnt dann zum 01. des auf den Antrag folgenden Monats.

Art. 2 Tarifbeitrag
Die jeweils gültigen Tarife werden in einem Anhang, welcher integrierender Bestandteil des Tarifs CSS.flexi Baustein Zahnbehandlung ist, geregelt. Maßgebend ist die jeweils zum Zeitpunkt der Prämienerhebung gültige Version des Anhanges.
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